Zulassung: 
efoils oder elektrische Hydrofoils benötigen in Deutschland und vielen anderen Ländern ein Kennzeichen für Wasser Kleinfahrzeuge. Dies erhält man von den dt. Schiffartsämtern mit den entsprechenden Auslieferpapieren. Sie werden als sonstige Wasserfahrzeuge eingestuft und sind unter 15PS Führerscheinfrei nutzbar (Seit 1. April 2023 auch auf dem Rhein zuvor war nur unter 5Ps zulässig).

Soll das Bord auch für den Urlaub im EU Ausland genutzt werden empfiehlt sich gleich einen Internationalen Bootsschein beim ADAC zu beantragen. (kosten ca. 30€ – je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit)

Im Gegensatz zu den Jetskis dürfen efoils auch für Wanderfahrten genutzt werden und nicht nur in besonders ausgewiesenen Bereichen für Jetskis. Grund dafür ist dass elektrische Hydrofoils weder Wellenschlag noch Lärm noch Abgase emittieren und in der Umgebung kaum wahrgenommen werden.

Generell gilt aber auf dem Wasser:
Augen auf, immer viel Abstand zu allen, freundlich sein, freundlich einstecken wenn es sein muss, nicht rechthaberisch, absolut nichts riskieren, langweilig geht vor show fahren.

Aktueller Stand Juli 2023 für die Einordnung von efoils.

Einordnung:Kleinfahrzeug , sonstige
Nutzbar:auf allen Bundeswasserstraßen erlaubt
Sportbottführerscheinnicht notwendig, nur über 15PS bzw. 5PS auf dem Rhein
Kennzeichenerforderlich wenn mehr als 3PS Ausgangswellenleistung

Da die efoils als Kleinfahrzeug eingestuft werden, besteht ab 2,21 KW bzw. 3 PS eine Kennzeichnungspflicht. Die sifly efoils sind mit den entsprechenden Auslieferpapieren zulassungsfähig. Als Zusatzservice können wir die Abwicklung/Beantragung mit den zuständigen Behörden auch für sie übernehmen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie ca. 10 Tage später den „Kennzeichen-Code für Wasser-Kleinfahrzeuge“. Dieses muss mit den 10cm großen Ziffern am Board sichtbar rechts und links angebracht werden (Bei den dünnen Bords schwierig, manche drucken sich den Code zusätzlich auf die Prallschutzweste). Somit stellt auch keine Kontrolle der Wasserschutzpolizei ein Problem mehr solange man sich an die weiter geltenden Vorschriften hält.

Vorschrift für Kennzeichen an Wasser-Kleinfahrzeugen

Kennzeichen müssen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Seiten des Bugs oder am Heck des Boots angebracht werden. Das Kennzeichen muss jederzeit deutlich sicht- und lesbar sein.

Bei den Carbonbords lassen sich einfach wasserfeste Kennzeichen, die man im Internet bestellen kann aufkleben, bei den aufblasbaren Bords oder EPP Kunststoffboards hält leider kein Aufkleber, hier ist ggf. das Anfertigen und Lackieren eine Möglichkeit.

Eigner Plakette mit Seriennummer und Anschrift

Theoretisch muss auf dem Bord dann noch eine Eignerplakette mit Seriennummer, Name und Adresse angebracht werden. (oft kann man hier die Anbieter von Drohnenschildern nutzen)

Versicherung:

Eine Versicherungspflicht besteht nicht, ist aber auf jeden Fall zu empfehlen um Probleme/ Haftung vorzubeugen. Hier gibt es spezielle Wassersport-Versicherer die für Fremdschäden aufkommen.

Generell sollte aber immer gelten:

Also Augen auf, immer viel Abstand zu allen, freundlich sein, freundlich einstecken wenn es sein muss, nicht rechthaberisch, absolut nichts riskieren, langweilig geht vor show

Immer Abstand von Personen halten und im Schwimmbereich den Motor nicht nutzen! (Regionale Vorschriften beachten.

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